Informationen Selbsttests

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

Herr Staatsminister Piwarz hat ein Informationsschreiben zur Selbsttestung der Schülerinnen und Schüler an den Schulen herausgegeben, dieses kann nachfolgend heruntergeladen werden.

20210310-Elternbrief_Testungen

Dafür ist eine Einverständniserklärung erforderlich. Diese kann auch nachfolgend heruntergeladen werden.

20210311- Einwilligungserklärung_Schüler_GOL

Diese Einverständniserklärung ist dringend erforderlich, wenn wir die Selbsttests mit den Schülern unter Anleitung eines Lehrers durchführen werden. Deshalb wäre es sehr sinnvoll, wenn die Schülerinnen und Schüler diese Einverständniserklärung unterschrieben von den Eltern schon morgen mitbringen, dabei ist die Unterschrift von einem Elternteil ausreichend.

Diese Selbsttests werden ab Mittwoch, 17.3.2021 zur Verfügung stehen.

Für diesen Selbsttest gibt es eine Information mit Anleitung zur Durchführung, diese kann nachfolgend heruntergeladen werden:

20210310_Anleitung_Testkit_Roche

Insbesondere die Seite 3 der PDF-Datei mit der Kurzanleitung für Patienten könnte zu Hause schon vorab angesehen werden, in Klasse 5 und 6 sinnvollerweise gemeinsam mit den Eltern.

Link zum offiziellen Anleitungsvideo des SMK:

Laut Sächsische Corona-Schutz-Verordnung §5 ist mit der Bereitstellung der Selbsttests allen Personen der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als drei Tage, für Schülerinnen und Schüler nicht länger als eine Woche zurückliegen. Das Zutrittsverbot nach Satz 1 gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird.

Sächsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05